Gebühren
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt. Nach § 1 GOT …… „stehen den Tierärzten…… Vergütungen……zu“.
Die Höhe der Gebühr für die jeweils erbrachte Leistung richtet sich nach dem in der GOT vom 28.11.2022 beschriebenen Gebührenverzeichnis. So kostet z.B. die Untersuchung eines Hundes oder einer Katze 23,62 €, eine Injektion bei Hund und Katze 11,50 €, jeweils nach dem einfachen Satz. Der Tierarzt kann jedoch die Gebührenhöhe, je nach Schwierigkeit des Falls oder des erforderlichen Zeitaufwandes, nach eigenem Ermessen stufenlos zwischen dem einfachen und dreifachen (im Notfall bis vierfachen) Satz wählen.
In unserer Praxis werden im Durchschnitt Gebühren nach dem 1 - 1,3-fachen Satz der Gebührenordnung berechnet. Bitte beachten Sie, dass seit dem 14.2.2020 im Notfall (Nachts ab 19 Uhr, Samstagnachmittag, Sonn- und Feiertage) per Gesetz (GOT) eine Notdienstpauschale in Höhe von 50,00 € netto sowie der doppelte Gebührensatz erhoben werden muss. Die Gebühren können in bar, per EC oder (unter bestimmten Voraussetzungen) per Rechnung beglichen werden.
Gerne beraten wir Sie vor einer Behandlung oder einem geplanten Eingriff über eventuell anfallende Gebühren.